Direkt zum Inhalt

Zurück zur Übersicht

Umbruch zum Wettbewerb im österreichischen Regiobusverkehr

Fahrgeldsurrogate als Defizitausgleich: Gerichtsurteil zur Umsetzung der VO 1370/2007

veröffentlicht in: Der Nahverkehr 03/2014

Wie in anderen EU-Staaten wurde auch in Österreich der Marktrahmen für öffentliche Busverkehrsdienstleistungen Ende der 90er Jahre liberalisiert. Der Wettbewerb war bis 2013 gering. Mit der vom österreichischen Verwaltungsgerichtshof im Frühjahr 2013 vorgenommenen Einordnung von Fahrgeldsurrogaten als Defizitausgleich ist nun allerdings ein Großteil der bislang eigenwirtschaftlichen Nah- und Regionalverkehrsleistungen als gemeinwirtschaftlich einzuordnen.