Von Preisen zu Gebühren – § 2 b UStG macht Umstrukturierungen notwendig
Die Novellierung des Umsatzsteuergesetzes zwingt viele Abwasserentsorgungsunternehmen dazu, künftig Umsatzsteuer zu erheben, wenn sie im Regime der Abwasserpreise tätig sind. Um dies zu vermeiden, wird ein Wechsel in das Gebührenregime geprüft. Friederike Lauruschkus hat in einem Webinar des BDEW die wesentlichen Unterschiede in der Gebührenkalkulation dargestellt.
Als Infrastrukturbetreiber mit einem hohen Anlagevolumen machen Kapitalkosten in der Abwasserentsorgung einen wesentlichen Kostenblock aus. In der Gebührenkalkulation werden Kapitalkosten kalkulatorisch angesetzt, d. h. mit kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich in den Kommunalabgabengesetzen geregelt. Die Wahl, auf welchen Substanzwert sich kalkulatorische Abschreibungen beziehen und auf welcher Kapitalbasis kalkulatorische Zinsen mit welcher Zinshöhe berechnet werden, haben maßgebliche Auswirkungen auf die Refinanzierungsfähigkeit der Abwasserentsorger. Die Ansätze der kalkulatorischen Kapitalkosten spiegeln sich – je nach Unterschieden im Ansatz der Preis- und Gebührenregime – auch in der Gebührenhöhe wider.
Neben der Kalkulation der Gebühren ist es wichtig, den Kunden die Unterschiede verständlich zu erklären. Die Kundenbilanz des BDEW kann hierfür als Instrument genutzt werden. Für mehr Informationen, wenden Sie sich an Friederike Lauruschkus und den BDEW.