Der Mobilitätspass: Wegbereiter für eine moderne ÖPNV-Finanzierung in Baden-Württemberg
Es ist geschafft, der Mobilitätspass kommt! Mit der Verabschiedung des neuen Landesmobilitätsgesetzes am 12. März 2025 (in Kraft getreten am 28. März) wurde der bisher bedeutendste Meilenstein auf dem Weg zum Mobilitätspass erreicht - einem innovativen Instrument der nachhaltigen ÖPNV-Finanzierung. Das Gesetz macht das Bundesland zum Vorreiter in Deutschland, indem es erstmals ein Modell der Drittnutzerfinanzierung gesetzlich verankert und den Kommunen so die Möglichkeit eröffnet, den Mobilitätspass einzuführen. Ramboll Management Consulting | civity begleitet den Mobilitätspass bereits seit der Konzeptionsphase dieses Finanzierungsinstruments und durfte die 21 Modellkommunen in der Testphase unterstützen. Auch an der aktuellen Umsetzung sind wir beteiligt.

Innovatives Finanzierungsinstrument
Das Prinzip ist einfach: Diejenigen Personengruppen, die eine Abgabe für den Mobilitätspass entrichten müssen, erhalten im Gegenzug ein Guthaben in gleicher Höhe, das sie für ein ÖPNV-Ticket nutzen können, einschließlich des Deutschlandtickets. Die verbleibenden Einnahmen aus nicht genutzten Guthaben fließen direkt in den Ausbau und die Verbesserung des ÖPNV vor Ort.
Doppelte Wirkung: Finanzierung und Lenkung
Neben der finanziellen Unterstützung des ÖPNV entfaltet der Mobilitätspass eine Lenkungswirkung: Durch das Mobilitätsguthaben wird die Nutzung von Bus und Bahn preislich attraktiver und somit als Alternative zum motorisierten Individualverkehr gefördert. Dies trägt dazu bei, umweltfreundliche Verkehrskonzepte zu stärken und den CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren.
Hintergrund
Baden-Württemberg verfolgt das Ziel, seine verkehrsbedingten CO₂-Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 55% zu senken. Ein zentraler Baustein dieses Vorhabens ist der Ausbau des ÖPNV und dessen Finanzierung. Um eine stadt- und umweltgerechte Verkehrspolitik ausreichend zu finanzieren, bedarf es weiterer Instrumente. Die sogenannte Drittnutzerfinanzierung eröffnet neben den direkten Nutzer:innen und den Bestellern des ÖV eine weitere Finanzierungssäule. Zusätzliche Einnahmen sollen über die Nutznießenden des öffentlichen Verkehrs generiert werden, die einen privaten Vorteil aus einem guten ÖPNV-Angebot ziehen. Wer dies konkret ist, kann je nach Ausgestaltung des Mobilitätspasses durch die Kommunen festgelegt werden. Im Landesmobilitätsgesetz sind nun zwei Instrumente gesetzlich verankert worden: Beim Mobilitätspass für Einwohner:innen zahlen definierte Einwohner:innen einer Kommune einen monatlichen Beitrag. Beim Kfz-Halter-Beitrag hingegen zahlen definierte Kfz-Halterinnen und -Halter.
Weitere Ausgestaltungsmöglichkeiten, die wir untersucht haben, waren eine Straßennutzungsgebühr und eine Arbeitgeberabgabe.
Als Ramboll Management Consulting | civity sind wir stolz darauf, diesen innovativen Ansatz von der ersten Idee bis zur konkreten Umsetzung begleitet zu haben. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit den Kommunen den Mobilitätspass nun in der Praxis zum Erfolg zu führen und damit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität in Baden-Württemberg zu leisten. Die Reise hat gerade erst begonnen – gemeinsam gestalten wir den Weg zu einem attraktiveren ÖPNV und einer lebenswerten Umwelt!
Weitere Informationen zum Mobilitätspass finden Sie auf der Website des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg.