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civity begleitet Wasserzweckverband bei Umstellung des Grundgebührenmaßstabes

Der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV) stellt ab 2020 die Grundgebühr von Zähler- auf Wohneinheitenmaßstab um. civity begleitet seit letztem Jahr den Umstellungsprozess und hat nun die neuen Satzungsregelungen vorgestellt.

Die Einführung der neuen Grundgebührensatzung gründet sich auf einen Beschluss der Verbandsversammlung in 2018. Durch die Umstellung des Maßstabes wird erreicht, dass alle Kunden einen gleichmäßigeren Beitrag zu den Kosten der Infrastruktur-Vorhaltung leisten. Mit über 70 Prozent stellen diese, wie bei Trink- und Abwasserversorgen üblich, den größten Anteil der Kosten dar und sind unabhängig von den jeweiligen Mengenverbräuchen. Die Einführung des neuen Gebührenmaßstabes ist für den Verband aufkommensneutral. Dadurch, dass durch die Umstellung mehr Grundgebühren eingenommen werden, sinken auf der anderen Seite die Mengengebühren.

civity begleitet bereits seit letztem Jahr erfolgreich den Prozess der Entscheidungsfindung und Vorbereitung der Umstellung. Neben der Ausarbeitung unterschiedlicher Gebührenmodelle unterstützt civity methodisch bei der Diskussion der jeweiligen Vor- und Nachteile der Modelle sowie der Umsetzbarkeit. Zusätzlich begleitet civity den Verband bei der Erstellung der notwendigen Datenerhebung und der Kommunikationsstrategie in Richtung der Kunden.

Artikel der Lausitzer Rundschau:
https://www.lr-online.de/lausitz/luckau/tazv-luckau-abwasser-grundgebuehr-ab-2020-fuer-jede-wohnung-faellig_aid-37716245