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Ordnung ins Chaos bringen – Neue Marktbedingungen für free-floating Shared Mobility

Erstmalig wurde von einem Gericht entschieden, das free-floating shared Mobility Anbieter als straßenrechtliche Sondernutzung zu bewerten sind! Was hat dieser Beschluss für Implikationen auf die Steuerungsmöglichkeiten der Anbieter aus kommunaler Sicht? Gemeinsam mit Frau Dr. Sibylle Barth und Herrn Simon Kase von BBG und Partner haben unsere Kollegen Friedemann Brockmeyer und Fabian Meinetsberger untersucht, welche rechtlichen Steuerungsmöglichkeiten für Kommunen entstehen können und wie sich dadurch die Marktbedingungen für Anbieter verändern können.

Free floating Shared Mobility ist eine Zukunftsbranche mit erheblichem Entwicklungspotenzial. Sie kann eine Lückenschlussfunktion im öffentlichen Verkehr einnehmen, vor allem auf der „letzten Meile“. Durch die neuen Mobilitätsdienste entstehen aber auch Konflikte, besonders in Bezug auf die Nutzung des öffentlichen Straßenraums.

Das OVG Münster hat nun in einem Beschluss erstmals festgestellt, dass free-floating Bikesharing eine straßenrechtliche Sondernutzung darstellt. Die Nutzung der öffentlichen Straßen und Wege für das Eingehen und das Beenden der Fahrzeugmiete ist ein zentraler Inhalt des Mietvertrags und ist daher ausschlaggebend für die Einordnung als Sondernutzung. Dieser Beschluss lässt sich grundsätzlich auch auf andere free-floating Anbieter anwenden.

Da eine Sondernutzung einer Erlaubnis bedarf, können dadurch nun Gestaltungsräume in der Steuerung dieser Dienste durch die Kommunen entstehen. Aus der Perspektive der Anbieter kann dies jedoch wiederum eine Markteintrittsbarriere darstellen und zu zusätzlichen Kosten führen.

Den kompletten Beitrag können Sie in der Ausgabe 01/2021 der Neue Mobilität lesen.